Von einem „Freedom Day“ im Land hält Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nichts, weil die Corona-Krise nicht ausgestanden sei. „Die meisten, die das verkündeten, haben es dann wieder einkassiert“, sagte Woidke am Dienstag den PNN. Zuvor hatte das von ihm geführte Kenia-Kabinett aus SPD, CDU und Grünen für das Land Brandenburg neue Corona-Regeln verkündet – und zwar einen Drei-Stufen-Plan für Lockerungen. Was nun gilt, was geplant ist und was die Brandenburger im Sommer zu erwarten haben. Ein Überblick.
Was ab Mittwoch gilt Ab Mittwoch ist die 2G-plus-Regel für die Gastronomie passé, nach der selbst Geimpfte, aber nicht Geboosterte bisher einen Negativtest vorlegen mussten. Jetzt gilt 2G, also Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen für vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene, sowie Kinder unter 14 Jahren. Die Maskenpflicht (OP-Maske) bleibt, wenn man sich in der Gaststätte bewegt.
Ungeimpfte dürfen weiterhin nicht ins Restaurant – aber nun wieder zum Friseur oder zur Kosmetik, mit Test. „Für körpernahe Dienstleistungen gilt die 3G-Regel (bisher 2G). Damit haben Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt zum Beispiel zum Friseursalon oder ins Kosmetikstudio“, hieß es von der Landesregierung. „Ausnahme: Die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen ist weiterhin nur nach der 2G-Regel zulässig.“ Also nur für Geimpfte und Genesene als Kunden.
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