Bretz fordert Erhalt der Förderschulen PNN (Quelle: pnn.de
Für den Erhalt der Förderschulen in Potsdam macht sich der Potsdamer CDU-Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende Steeven Bretz stark. Die Stadt Potsdam solle die sonderpädagogischen Schulen auch im nächsten Schulentwicklungsplan für die Jahre ab 2020 berücksichtigen, forderte Bretz in einer am Dienstag veröffentlichten Presseerklärung. Er reagierte damit auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema Förderschulen.
Demnach sind die Schülerzahlen an den fünf sonderpädagogischen Schulen in Potsdam in den vergangenen beiden Schuljahren wieder angestiegen. Im heute zu Ende gehenden Schuljahr besuchten 762 Schüler in Potsdam eine Förderschule. Innerhalb der vergangenen zehn Schuljahre schwanken die Zahlen jedoch um die 700.
-> Die Pressemitteilung sowie die vollständige Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage finden Sie nach einem Klick auf "mehr"
Verweisen möchten wir vor allem auf die Antwort zu den Fragen 1, 5 und 6:
Zu Frage 1: „Die Gesamtschülerzahl in der Landeshauptstadt Potsdam steigt im Zeitraum der Schuljahre von 2008/2009 bis 2017/2018 kontinuierlich an. Zudem ist ein leichtes Absinken des Anteils an Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf LES vom Schuljahr 2008/2009 im Vergleich zum Schuljahr 2017/2018 festzustellen. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den sonstigen Förderschwerpunkten ist leichten Schwankungen unterlegen, bleibt aber in etwa gleich“.
Zu Frage 5: Siehe Tabelle 5: Schülerinnen und Schüler, die von einer Grundschule im Pilotprojekt "Inklusive Grundschule" (und Anschlussphase) an eine Förderschule gewechselt sind, nach Schulstandort der Grundschule, Schulstandort der Förderschule und Schuljahr.
Zu Frage 6: „Das Brandenburgische Schulgesetz (BbgSchulG) sieht vor, dass der Schulträger seine Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung nach Maßgabe dieses Gesetzes verwaltet. Insbesondere beschließt er über die Errichtung, Änderung und Auflösung und verwaltet die Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Teil der Aufgabe ist die Schulentwicklungsplanung gemäß § 102 BbgSchulG. Gemäß Schulentwicklungsplan für die Jahre 2014 bis 2020 der Landeshauptstadt Potsdam werden die Förderschulen fortgeführt“.
Hierzu von mir folgendes Statement:
„Die Antwort der Landesregierung belegt die Notwendigkeit der Förderschulen als ergänzendes Element in unserem Schulsystem. Gerade bei den Schwerpunkten „geistige Entwicklung“, „körperlich-motorische Entwicklung“ sowie den Bereichen „Hören“ und „Sprache“ leisten die spezialisierten Institutionen mit speziell geschulten Pädagogen und Sozialarbeitern einen unschätzbaren Beitrag.
Dies spiegelt sich auch in den entsprechenden Schülerzahlen für Potsdam wider, die in diesen Bereichen seit Jahren steigen. So nahm beispielsweise die Anzahl der Schüler an der auf den Bereich „Hören“ und „Sprache“ spezialisierten Wilhelm-von-Türk-Schule in den letzten zehn Jahren von 114 auf 173 zu. Auch die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, die von Inklusionsschulen auf Förderschulen in der Region wechseln, zeugen von der Akzeptanz für die Bildungseinrichtungen.
Die Stadt Potsdam muss dies im kommenden Schulentwicklungsplan ab 2020 berücksichtigen und sich weiter für einen Erhalt unserer Förderschulen stark machen. Den engagierten Lehrkräften für ihr Engagement vielen Dank!“
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