„Goebbels für Arme“ geht nicht Lausitzer Rundschau (Quelle: lr-online.de)
Der Ausschluss des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz aus der Sitzung des Landesparlaments am 16. Dezember 2016 war rechtmäßig. Das geht aus einem bereits am 21. September ergangenen Urteil des Landesverfassungsgerichts hervor, das der RUNDSCHAU vorliegt (Aktenzeichen VerfGBbg, 31/2017).
Der heutige Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion hatte nach einer polemischen, die AfD scharf kritisierenden Rede des CDU-Generalsekretärs Steeven Bretz diesem, als er an seinen Platz im Plenum zurückkehrte, zugerufen: „Der erste Teil Ihrer Rede war gut, der zweite Teil war Goebbels für Arme.“ Bretz machte diesen Vorgang anschließend im Rahmen einer persönlichen Erklärung am Rednerpult des Landtags öffentlich und forderte Kalbitz auf, sich zu entschuldigen.
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