Schuldenbremse: Brandenburg regelt Ausnahmefälle MAZ (Quelle: maz-online.de)
Brandenburg wird das Verbot neuer Schulden, das zum 1. Januar 2020 für alle Länder gelten soll, im Landesrecht verankern und zugleich Gebrauch von einer Öffnungsklausel im Grundgesetz machen. (…) Dazu sollen sowohl die Landesverfassung als auch die Landeshaushaltsordnung geändert werden. Vorausgegangen sind monatelange zähe Verhandlungen der je zwei Regierungs –und Oppositionsfraktionen.
Bretz hob hervor, dass ohne eine landeseigene Regelung die Strenge der Schuldenbremse greifen würde. Dann hätte Brandenburg keinen Spielraum mehr für Zeiten von „konjunkturellen Schieflagen". -> Hier können Sie den vollständigen Artikel lesen
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