Landtag beschließt Mindestabstand von 1.000 Metern für Windräder rbb (Quelle: rbb24.de)
Brandenburg schreibt mit einem neuen Gesetz einen Mindestabstand fest, den Windräder von Wohnbebauung entfernt sein müssen. Die Ausbauziele für erneuerbare Energien sollen dennoch erreicht werden, heißt es aus der Regierungskoalition.
Nach jahrelanger Diskussion hat der Brandenburger Landtag mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Regierungsfraktionen ein Gesetz beschlossen, das für Windkraftanlagen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu einer Wohnbebauung festlegt.
"Der weitere Ausbau der Windenergie geht nur dann, wenn ein Mindestabstand eingehalten wird", sagte die CDU-Abgeordnete Nicole Walter-Mundt in der Debatte am Mittwoch. "Wir haben 1.000 Meter Mindestabstand im Koalitionsvertrag festgelegt, und das wird nun umgesetzt. Punkt."
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