Zur Änderung des Brandenburger Denkmalschutzgesetzes Aktuelles (www.cdu-fraktion-brandenburg.de)
Wer eine Photovoltaikanlage auf einem historischen Gebäude installieren möchte, scheitert oft an den Denkmalschutzvorgaben. Diese strengen Vorschriften erfüllen eine wichtige Funktion. Denn diese Gebäude sind ein Teil unserer Identität und unseres kulturellen Erbes. Trotzdem dürfen wir die Potenziale der Dachflächen von Kirchen nicht verschenken, um nachhaltige Energie zu erzeugen. Photovoltaik und Denkmalschutz müssen kein Gegensatz sein.
Aus diesem Grund hat der Landtag einen Gesetzentwurf auf den Weg geberacht, der die Genehmigung von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen bei Denkmalen künftig im Regelfall ermöglicht und nicht mehr nur in Ausnahmefällen. Entscheidend ist, dass der Einbau reversibel ist, dem Erscheinungsbild nicht erheblich geschadet wird und der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz nur geringfügig ist.
Natürlich wird es auch künftig weder Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Sanssouci noch Windräder in den Sichtachsen der Pücklerschen Parks geben.
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