Der stationäre Einzelhandel in Brandenburg befindet sich in einer angespannten Lage. Viele Händler sehen sich durch die Kombination aus sinkender Kaufkraft, strukturellen Veränderungen im Konsumverhalten und dem zunehmenden Wettbewerb durch den Online-Handel unter Druck gesetzt. Besonders kleinere Städte und touristisch geprägte Regionen leiden unter rückläufigen Besucherzahlen in den Innenstädten. Aktuell erlaubt das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) nur eine begrenzte Zahl an verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr, was die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen stark einschränkt. Dabei könnten zusätzliche Sonntagsöffnungen in Verbindung mit lokalen Veranstaltungen und touristischen Anlässen einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Belebung leisten. Um dem Einzelhandel eine echte Chance zur Anpassung und Stärkung zu geben, ist eine grundlegende Reform des Ladenöffnungsgesetz notwendig. Auch im bundesweiten Vergleich geht Brandenburg damit einen mutigen und innovativen Schritt.
Unsere Forderungen:
1. das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) und weitere Vorschriften so zu überarbeiten, dass die rechtlichen Bedingungen für verkaufsoffene Sonntage grundlegend liberalisiert werden;
2. eine landesweite Höchstgrenze für Sonntagsöffnungen von 10 Sonntagen zu ermöglichen, damit Kommunen je nach ihrer Vorstellung flexibel agieren können;
3. darin eine Regelung aufzunehmen, die es den Städten und Gemeinden in Brandenburg ermöglicht, eigenständig über die Anzahl verkaufsoffener Sonntage im Jahr zu entscheiden;
4. gleichzeitig zu prüfen, ob weitere Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes, insbesondere zur Direktvermarktung von Erzeugern und zu innovativen SB-Verkaufsstellen, geändert werden können,
5. die Regelungen des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes insoweit zu öffnen, als dass der Betrieb von digitalen Verkaufsstellen oder begehbaren Warenautomaten ohne Verkaufspersonal dauerhaft möglich ist.
6. Dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf bis zum 31.09.2025 vorzulegen.
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