OVG Berlin-Brandenburg weist Klagen gegen Tesla zurück Handelsblatt (Quelle: handelsblatt.com)
Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerden von zwei Naturschutzvereinen gegen die Rodung von Kiefernwald zurückgewiesen. Ein längerer Rodungsstopp hätte den Zeitplan für die Fabrik gefährden können, weil wegen Maßnahmen zum Vegetationsschutz nur bis Ende Februar, Anfang März Bäume gefällt werden dürfen – und dann erst wieder im Herbst.
Nach Auskunft des Autobauers wird zum Ausgleich auf einem Gebiet, das dreimal so groß sei wie das Fabrikgrundstück, ein neuer Wald entstehen – und zwar kein monokultureller Kiefernforst wie in Grünheide, sondern ein ökologisch wertvoller Mischwald.
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