Coronavirus: Diese Regelungen gelten ab 28. Mai in Brandenburg Lausitzer Rundschau (Quelle: lr.online.de)
Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag weitere Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Beschränkungen wird es aber weiterhin geben. Die Corona-Regeln werden in Brandenburg für Versammlungen und Kultureinrichtungen weiter gelockert. Gleichzeitig bleiben viele Beschränkungen bestehen.
Ab Donnerstag (28. Mai) sind genehmigte Demonstrationen und Gottesdienste im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag in Potsdam nach einer Kabinettssitzung ankündigte. Draußen können künftig bis zu zehn Menschen in einer Gruppe unterwegs sein. Private Feiern sind ab Donnerstag mit bis zu 50 Personen möglich - ob drinnen oder draußen. Schulfeste zu besonderen Anlässen sind in Räumen mit bis zu 75 Teilnehmern möglich, im Freien mit bis zu 150 Personen - für Kitas sind vorerst aber nur Feste draußen erlaubt. Schutzmasken bleiben in Brandenburg weiterhin Pflicht Ein Abstand von eineinhalb Metern zum Nächsten gilt weiter.
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