Private Feiern in Wohnung oder Garten sind in Brandenburg wegen der Corona-Krise künftig nur noch mit bis zu 75 Teilnehmern möglich. Das gilt nicht für Feiern in Gaststätten. Auch ein Bußgeld für Maskenverweigerer in Nahverkehr und Einzelhandel wird eingeführt.
Wer bewusst auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verzichtet, riskiert eine Strafe von 50 bis 250 Euro. "Jeder muss wissen, dass jederzeit eine Kontrolle kommen kann", sagte Ministerpräsident Woidke mit Blick auf mögliche Kontrollen. Als einziges Bundesland verzichtet Sachsen-Anhalt auf Bußgelder.
Es gibt aber auch Lockerungen. So ist Indoor-Kontaktsport wieder ohne Alterseinschränkungen möglich. Ausnahmen gelten bei der Gruppengröße. In Restaurants dürfen künftig bis zu sechs Gäste aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch zusammen sitzen, entschied das Kabinett.
Die neue Verordnung gelte ab dem 5. September und bis zum 11. Oktober, so Woidke weiter.
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