Brandenburger Paritätsgesetz: Fraktionsvorsitzender Jan Redmann zum Urteil des Landesverfassungsgerichtes PNN (Quelle: pnn.de)
Das Brandenburger Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen gekippt - wie zuvor schon die Thüringer Verfassungsrichter die dortige Regelung. Das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen, teilte das Gericht am Freitag in der Urteilsverkündung in Potsdam mit. Das Gesetz schrieb den Parteien vor, ihre Kandidatenlisten mit gleich vielen Männern und Frauen zu besetzen. Das Urteil ist ein Rückschlag für entsprechende Bestrebungen auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Jan Redmann, begrüßte die Entscheidung: "Das Urteil zum Parité-Gesetz in Brandenburg gibt uns Rechtssicherheit darin, dass die große gesellschaftliche Aufgabe, mehr Frauen in politische Mandate zu bringen, nicht unter Umgehung der Wahlrechtsgrundsätze und der Parteienfreiheit erreicht werden kann. Die CDU-Fraktion war hier von Anfang an skeptisch und so haben wir bereits der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2019 nicht zugestimmt", teilte er am Freitagvormittag mit.
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