CDU wirkt: Minister ändert Ausschreibung zur RB 73/74 von Nicole Walter-Mundt
Nach öffentlichem Druck und klaren Forderungen der CDU-Fraktion hat Verkehrsminister Detlef Tabbert (BSW) die Ausschreibung zur Regionalbahnlinie RB 73 angepasst: Die RB 73 wird aus dem Verfahren „Nord-West-Brandenburg“ herausgelöst, um eine eigenständige Vergabe der RB 73/74 zu ermöglichen und das aktuelle Angebot zunächst fortzuführen. Damit sind die Weichen gestellt – nun müssen SPD und BSW im Landtag konsequent handeln und dem CDU-Antrag „Angebot des RB 73/74 erhalten und ausbauen!“ zustimmen.
Nicole Walter-Mundt (CDU) erklärt: „Die Kurskorrektur des Ministers ist ein erster, überfälliger Schritt. Entscheidend ist aber, dass wir den Menschen im Nordwesten Brandenburgs endlich Planungssicherheit geben: Angebot sichern, Ausbau starten, Finanzierung klären und spätestens bis Ende 2026 den GVFG-Antrag stellen. Wer es ernst meint mit Mobilität im ländlichen Raum, stimmt unserem Antrag zu – alles andere wäre widersprüchlich.“ Ein im August 2025 vorgestelltes länderübergreifendes Gutachten bescheinigt beiden untersuchten Ausbauvarianten (80 km/h und 160 km/h) ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV > 1,0); die empfohlene 80-km/h-Variante erreicht NKV = 1,46. Damit ist die Förderfähigkeit grundsätzlich gegeben.
Nicole Walter-Mundt ergänzt: „Die Studie zeigt schwarz auf weiß: Der Ausbau der RB 73/74 lohnt sich und stärkt eine elementare Nord-Süd-Achse für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt gilt: nicht zerreden, sondern liefern – mit einem GVFG-Antrag bis Ende 2026 und einer Ausschreibung, die das Angebot nicht ausdünnt, sondern verlässlich absichert.“
Hintergrund:
Gemäß des CDU-Antrags soll der Landtag folgendes beschließen:
Angebot sichern: Das heutige Verkehrsangebot auf den Linien RB 73/74 bei allen laufenden und kommenden Ausschreibungen mindestens erhalten; eine Stilllegung ist auszuschließen. Planung & Finanzierung jetzt: Notwendige Planungen umgehend einleiten, den brandenburgischen Landesanteil für die Baufinanzierung klären und Eigenmittel im Landeshaushalt absichern. Taktgeber setzen: Bis spätestens Ende 2026 einen Antrag auf Förderung nach GVFG für den Ausbau RB 73/74 stellen – nicht erst 2027.
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