Brandenburg öffnet weiter: Die neuen Corona-Regeln im Überblick Pressemitteilung des MSGIV (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz)
Die Infektionszahlen gehen im Land Brandenburg deutlich zurück. Die Sieben-Tage-Inzidenzen der 18 Landkreise und kreisfreien Städte liegen heute zwischen 6,1 (Ostprignitz-Ruppin) und 40,2 (Brandenburg an der Havel). Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz beträgt aktuell 18,4. Vor vier Wochen lag dieser Wert noch bei 104,5. Angesichts dieser positiven Entwicklung hat die Landesregierung wie vor einer Woche angekündigt heute weitgehende Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen.
Ab dem 3. Juni 2021 können sich unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln wieder mehr Menschen treffen: bis zu zwei Haushalte (ohne Personenbegrenzung) oder bis zu zehn Personen (höchstens zehn Haushalte). Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen oder Abschlussfeiern können mit bis zu 30 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 70 Personen unter freiem Himmel gefeiert werden. Einkaufen in Geschäften ist ohne vorherige Terminvergabe möglich. Unter Auflagen können Innengastronomie sowie Freibäder öffnen, Kino-, Theater- und Konzertbesuche sind möglich. Für Veranstaltungen gilt: in geschlossenen Räumen bis zu 200 und unter freiem Himmel mit bis zu 500 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern. Soweit ausschließlich Außengastronomie geöffnet ist, entfällt für die Gäste die Testpflicht. Demonstrationen können mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden.
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